AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der BODYNESS.FIT

§ 1 Allgemeines

I. Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
II. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss.
III. BODYNESS.FIT übt die Tätigkeit als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aus.

§ 2 Leistungsgegenstand

I. BODYNESS.FIT, Inhaberin Sylvie El Yaouti, bietet Klienten von Trainern betreutes Fitness-, Gesundheits- und Konditionstraining sowohl für Einzelpersonen (Personal Training) als auch als Gruppentraining an. Hierzu zählen auch Body Workouts, Krafttraining und Boxen / Kickboxen sowie Lauftraining und Gymnastik für Kinder. Ebenfalls zum Leistungsangebot gehören auch Kurse zur gesunden Ernährung und individuelle Ernährungsberatungen.
II. BODYNESS.FIT verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten zur Förderung ihrer Vitalität. 

§ 3 Trainingsumfang, -einheit und -dauer, Gültigkeitszeitraum

I. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt je nach Vereinbarung 60 oder 75 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
II. Die Trainingseinheiten sind während des vereinbarten Gültigkeitszeitraums zu erfüllen. 

§ 4 Trainingstauglichkeit / Anamnese

I. Der Klient versichert, dass der Teilnehmer sportgesund ist. Das gilt auch für angemeldete Kinder.
II. Vor Beginn der ersten Trainingseinheit wird bei Erwachsenen eine Anamnese durchgeführt. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen werden potenziell medizinisch relevante Informationen abgefragt und schriftlich erfasst und bei der Auswahl der Art, des Umfangs und der Örtlichkeit(en) der Trainingseinheiten berücksichtigt.
III. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient BODYNESS.FIT sofort unterrichten.
VI. Nötigenfalls hat der Klient dafür Sorge zu tragen, vor Beginn der sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einzuholen.

§ 5 Probetraining (nur bzgl. PERSONAL TRAINING)

I. Vor Abschluss einer Vertragsvereinbarung für das Personal Training besteht die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Probetraining durchzuführen. Das Honorar wird verrechnet, wenn der Klient direkt nach dem Probetraining einen Vertrag für das Personal Training abschließt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

I. Der Klient erhält von BODYNESS.FIT eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge binnen Zahlungsfrist zu bezahlen ist, spätestens jedoch vor dem ersten Trainingstermin.
II. Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt entweder in bar oder per Überweisung (kein PayPal !) komplett im Voraus.

§ 7 Weitere Leistungen

I. BODYNESS.FIT steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
II. Entstehen aufgrund andernorts gewünschter Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) so sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.
III. Bei Training außerhalb von Frankfurt/Main oder Offenbach/Main werden Fahrtkosten gesondert in Rechnung gestellt

§ 8 Terminverlegungen / Stornierungen

I. Um ein effektives Training zu ermöglichen, ist pünktlicher Trainingsbeginn erforderlich.
II. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Stornierungen zwischen 24 Stunden und 12 Stunden vor Terminbeginn werden anteilig mit 50% der Trainingsgebühr berechnet. Stornierungen unter 12 Stunden vor Terminbeginn werden mit 100% der Trainingsgebühr berechnet.
III. BODYNESS.FIT ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen.
IV. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, ÖPNV-Streiks oder höherer Gewalt etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird von BODYNESS.FIT getroffen.

§ 9 Trainingsabbruch vor Ende der Vertragsdauer

I. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer im Gültigkeitszeitraum berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. Gleiches gilt für die Nichtausschöpfung des vereinbarten Trainingsumfangs, zB durch Abwesenheit oder Umzug. Nur in begründeten Einzelfällen (z.B. längere Krankheit, mehrwöchige Auslandsaufenthalte) kann die Gültigkeit verlängert werden.

§ 10 Ersatzansprüche, Übertragbarkeit

I. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch BODYNESS.FIT können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben und möglichst zeitnah nachgeholt. Nicht erfüllte Leistungsansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

§ 11 Vertragsdauer, Vertragsbeginn, Vertragsende

I. Mit Unterzeichnung des Trainingsvertrags, in welchem die Art, der zeitliche Umfang des gewünschten Trainingsumfangs und die finanziellen Konditionen bestätigt werden, gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und BODYNESS.FIT als für den zunächst gebuchten Gültigkeitszeitraum rechtskräftig geschlossen.
II. Die Trainingseinheiten sind anzahlmäßig während des Gültigkeitszeitraums wahrzunehmen. Auf die spätere Erfüllung des Leistungsanspruchs nach Ablauf der Gültigkeitsdauer besteht kein Anspruch; der Leistungsanspruch verfällt.
III. Kommt der Klient mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann BODYNESS.FIT den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 12 Vertragsverlängerung

I. Die Verträge werden für den festgelegten Zeitraum vereinbart. Eine automatische Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. 

§ 13 Ferienzeiten und Feiertage

I. Während der Ferienzeiten im Bundesland Hessen gilt das Leistungsangebot als unterbrochen.
II. An Feiertagen finden keine Trainingsstunden statt.

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

I. Es gilt der schriftliche Trainingsvertrag. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
III. Dem Trainer / Der Trainerin ist es gestattet, den Klienten aus trainingsrelevanten Gründen, z.B. zwecks Anleitungen zu Haltungskorrekturen, zu berühren.
IV. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 15 Hinweis zu Messverfahren

I. BODYNESS.FIT weist darauf hin, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur durchgeführt werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden.


§ 16 Haftung / Haftungsausschluss

I. Gegenüber dem Klienten schließt BODYNESS.FIT jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Von dieser Haftungsbeschränkung sind sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche betroffen.
II. Über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus haftet BODYNESS.FIT nicht für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
III. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von BODYNESS.FIT vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. BODYNESS.FIT übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
IV. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings oder des Kickboxens auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
V. BODYNESS.FIT haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Prellungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
VI. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von BODYNESS.FIT.

§ 17 Datenschutz

I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von BODYNESS.FIT gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch nach Leistungsende, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

§ 18 Schweigepflicht

I. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von BODYNESS.FIT, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus, Stillschweigen zu bewahren.
II. BODYNESS.FIT hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 19 Schlussbestimmungen

I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Stand: 26.03.2023

BODYNESS FIT | Sylvie El Yaouti
Offenbacher Landstr. 495a
60599 Frankfurt

Fon +49 (0)176 72168085
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